Zum Jahreswechsel ist es nun soweit: Der Staat Österreich ermöglicht die gleichgeschlechtliche Partnerschaft (siehe www.derstandard.at). Allerdings: nach langem hin und her hat sich die Regierung nun tatsächlich dafür entschieden, gleichgeschlechtlichen Paaren den Gang zum Standesamt zu verwehren. Die Verbindung mit dem geliebten Partner / der geliebten Partnerin hat man auf der Berzirksverwaltung oder dem Magistrat einzugehen - ohne Festakt.
Aber das sollte nicht sonderlich schmerzen - die moderne Art des Feierns ist ohnehin eine andere: Daher bieten wir vom RICHTIG, sobald dieses Gesetz in Kraft tritt, spezielle Pakete für Euer Fest an. Wir organisieren Euch eine schöne und würdige Feier, mit der Ihr Eure Verbindung zelebrieren könnt. Weitere Infos in Kürze